Grüngutannahme
Folgende Materialien werden angenommen:
- Baum- und Gehölzschnitt (Durchmesser max. 15 cm)
- Laub
- vorgehäckselte Gehölzreste
- Heu
- Rasenschnitt
- Gras
Nicht angenommen werden folgende Materialien:
- Wurzelstöcke
- Erde
- Bioabfälle
- mit Feuerbrand befallene Äste